Wir vertreten bereits seit 1983 Privatpersonen, kleine sowie mittelständische Unternehmen und Vereine in allen straf- und zivilrechtlichen Bereichen des alltäglichen Lebens.
Die Schwerpunkte unserer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit liegen dabei zum einen in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Bußgeldsachen und zum anderen in den Bereichen, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Vertragsrecht. Aufgrund der Zusammenführung unserer Kompetenzen und engen Zusammenarbeit können wir unseren Mandanten ein breites juristisches Beratungsspektrum aus einer Hand anbieten. So können auch komplexe Fälle, welche mehrere Rechtsgebiete einschließen, ideal bearbeitet werden.
Haben Sie ein rechtliches Problem oder benötigen Sie juristischen Beistand? Dann melden Sie sich frühzeitig bei uns. Wenn Sie in der Situation sind sich gegen rechtliche Vorwürfe wehren zu müssen oder Ihre eigenen Rechtsansprüche zu verteidigen, dann nehmen Sie unbedingt die Möglichkeit wahr, sich mit einem fachkundigen Anwalt zu beraten. Wir können Ihnen im Rahmen einer Erstberatung aufzeigen, ob und welche juristischen Schritte möglich und nötig sind und erarbeiten mit Ihnen anhand Ihrer Interessen das weitere Vorgehen. In dringenden Fällen ist es möglicherweise sogar erforderlich, Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Bringen Sie am besten alle vorhandenen Unterlagen gleich zum ersten Termin mit.
Wir begleiten Sie in allen wichtigen und schwierigen Phasen Ihres Lebens – häufig auch über einen längeren Zeitraum – und setzen dabei auf vertrauensvolle Zusammenarbeit.
In Ihrem Interesse ist es unser Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und primär eine alternative, kostenreduzierende Lösung des Problems zu finden. Zu unserer Tätigkeit gehört daher die Konfliktvermeidung im Vorfeld – zum Beispiel durch präventive Beratung und Gestaltung von Verträgen. Im Falle einer bereits entstandenen Streitigkeit, versuchen wir eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, denn häufig kann eine Angelegenheit bereits durch geschickte Kommunikation mit der Gegenseite und gegebenenfalls unter Einbeziehung anderer Beteiligter gelöst werden. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung trotz allem nicht vermeiden, vertreten wir Ihre Interessen mit vollem Einsatz vor Gericht.
Aufbauend auf langjähriger Erfahrung, fachlicher Spezialisierung und ständiger Fortbildung bieten wir eine kompetente Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau. Dadurch werden durchdachte, praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen ermöglicht und erfolgreich umgesetzt. Wir setzen uns persönlich für Ihre Interessen ein und garantieren eine zeitnahe Auftragsbearbeitung. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Angelegenheit hat dabei immer oberste Priorität.
Unsere freundlichen und stets hilfsbereiten Mitarbeiterinnen kümmern sich um alle wichtigen organisatorischen Aspekte Ihrer Angelegenheit.
Philipp Perlet unterstützt unser Team seit einigen Jahren als studentischer Mitarbeiter.
Motivierten und interessierten Rechtsreferendaren und Rechtsreferendarinnen bieten wir im Rahmen der Anwalts - und Wahlstation die Möglichkeit, in unserer Kanzlei mit zu arbeiten und praktische Erfahrung zu sammeln. Gerne nehmen wir hierzu Ihre Bewerbung entgegen und freuen uns von Ihnen zu hören.
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld unserer Beauftragung – selbstverständlich kostenlos – darüber, ob und welche Kosten auf Sie zukommen (können). In den meisten Fällen trägt im Falle des Obsiegens der Gegner die Kosten des Rechtsstreits, im Falle des Unterliegens haben Sie die Kosten jedoch grundsätzlich selbst zu tragen.
Soweit Sie idealerweise rechtsschutzversichert sind, kommen in der Regel – mit Ausnahme der Selbstbeteiligung – keine weiteren Kosten auf Sie zu. In diesem Fall gehört die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zu unserem kostenlosen Service für Sie. Gerne beraten wir Sie auch darüber, ob und welche Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung abdeckt.
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