Familienrecht

Wir sind Ihr Partner in den meist sehr emotionalen und vielschichtigen familienrechtlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie kompetent und sachlich bei allen rechtlichen und praktischen Fragestellungen.

 

Meist ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld gemeinsam Regelungen zu treffen um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein und unbesorgt in die gemeinsame Zukunft starten zu können. Durch interessengerechte Eheverträge und im Falle einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Verträge zur Vermögensauseinandersetzung kann vielen Konflikten schon im Voraus begegnet werden. Wir informieren Sie über die Gesetzeslage und die rechtlichen Möglichkeiten rund um das Thema.

 

Im Bereich Vorsorge beraten wir Sie gerne auch zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

 

Bricht eine Familie oder Partnerschaft auseinander, ist ein Rechtsstreit und dadurch eine besonders belastende Konfliktsituation oft nicht vermeidbar. Unser Ziel ist es, primär unter Einbeziehung aller Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung trotz allem nicht vermeiden, begleiten wir Sie auf diesem Weg und setzen uns vor Gericht für Ihre Interessen ein.

  

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten: 

 

  • Ehe und Lebenspartnerschaft
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Vertragsgestaltung (Ehevertrag, Ehegattentestament, Vertrag zur Vermögensauseinandersetzung)
  • Scheidung und Folgesachen (z.B. Ehewohnung, Hausratsaufteilung)
  • Zugewinnausgleich
  • Unterhalt (Kindes-, Ehegatten- oder Trennungsunterhalt)
  • Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
  • Abstammung
  • Elterliche Sorge
  • Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder 
  • Annahme des Kindes (Adoption)
  • Gewaltschutz
  • Internationales Familienrecht (z.B. zur Klärung welches Recht anwendbar ist, falls die Ehe nicht in Deutschland geschlossen werden soll bzw. worden ist)
  • Betreuung 
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 

Bei einkommensschwachen Verhältnissen kommt die Inanspruchnahme der staatlichen Verfahrenskostenhilfe zur Durchführung von Gerichtsverfahren sowie der Beratungshilfe für die Beratung und Durchsetzung der Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht. Bei Bedarf überprüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen und stellen gegebenenfalls den erforderlichen Antrag.