Strafrecht

Für eine erfolgreiche Strafverteidigung sind spezielle theoretische Kenntnisse, als auch die taktische Prozessführung unerlässlich.

 

Wir wissen worauf es ankommt, wenn es ernst wird.

 

Die Strafverteidigung sollte idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren beginnen, um möglichst die äußerst belastende Situation des Hauptverfahrens und der Hauptverhandlung zu verhindern. Unser primäres Ziel ist es, durch Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden die Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Während des gesamten Strafverfahrens gilt es vor allem den Mandanten von den Anschuldigungen zu entlasten und vor unangenehmen Ermittlungsmaßnahmen zu schützen. Wurde bereits Anklage erhoben, werden wir alles daran setzen, einen Freispruch zu erzielen. Ist eine Verurteilung dennoch unausweichlich, ist es Aufgabe des Verteidigers, dass alle dem Angeklagten zu Gute kommenden Aspekte bei der Strafzumessung berücksichtigt werden und eine möglichst geringe Bestrafung erfolgt. 

 

Für Jugendliche bis 18 Jahre und teilweise auch für Heranwachsende bis 21 Jahre sieht das Gesetz Sonderregelungen sowohl für das Verfahrensrecht als auch für die Bestrafung vor. Für eine effektive Verteidigung beachten wir diese Besonderheiten in hohem Maße und nutzen mögliche Optionen im Interesse des Mandanten.

 

Jeder Beschuldigte hat aufgrund gesetzlicher Grundlage in jeder Lage des Verfahrens sowohl das Recht auf Verteidigung als auch das Recht jegliche Aussage zu verweigern. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und lassen Sie uns entscheiden, welches Vorgehen für Sie am besten ist. Durch die Möglichkeit des Verteidigers Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, ist es uns möglich, das Vorgehen individuell anzupassen. Wir entwickeln mit Ihnen zusammen eine Verteidigungsstrategie und begleiten Sie professionell durch das ganze Verfahren.

 

Kam es bereits zu einer Verurteilung, überprüfen wir für Sie das Urteil auf dessen Richtigkeit und die Einhaltung der Verfahrensregeln. Gegebenenfalls ist es möglich, dagegen in Form von Rechtsmitteln (Berufung und Revision) vorzugehen. Auf diesem Weg können wir eine erneute Verhandlung und die Abänderung oder im besten Fall sogar die Aufhebung des Urteils erreichen.

  

Das von uns praktizierte Strafrecht umfasst im wesentlichen folgende Gebiete:

  • Allgemeines Strafrecht 
  • Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
  • Vermögensdelikte wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung
  • Beleidigungsdelikte
  • Aussagedelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht 
  • Freiheitsberaubung und Nötigung
  • Sexualstrafrecht
  • Brandstiftungsdelikte
  • Verkehrsstrafrecht und Unfallflucht 
  • Bußgeld und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
  • Arbeitsstrafrecht
  • Urkundendelikte
  • Bank- und Kapitalmarktstrafrecht 
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Geldwäsche
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Jugendstrafrecht
  • Nebenklage
  • Strafvollzugsrecht
  • Rechtsmittel gegen ein Urteil (Berufung und Revision)