Arbeitsrecht

Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird bestimmt durch umfangreiche rechtliche Regelungen und nahezu unüberschaubarer Rechtsprechung. Wir helfen Ihnen von der Begründung des Arbeitsverhältnisses an bis zu dessen Beendigung alles zu beachten, was wichtig ist.

 

Das größte Tätigkeitsfeld ist die Bearbeitung von Problemen und Streitigkeiten im Falle einer bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung. Sowohl vor als auch nach Ausspruch einer Kündigung bedarf es der Einhaltung verschiedener spezifisch arbeitsrechtlicher Fristen. Deshalb ist es in jedem Fall wichtig, bereits frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Wir beraten Sie rund um das Thema und vertreten Sie anschließend in einem etwaigen Kündigungsschutzprozess.

 

Gleichfalls beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer arbeitsrechtlichen Rechte und vertreten Sie bei deren Durchsetzung. Dabei kommt Ihnen unsere Erfahrung und unser persönlicher Einsatz zu Gute.

 

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

 

  • Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Freiberuflern
  • Vertragsgestaltung und -überprüfung
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Erarbeitung von Aufhebungsverträgen
  • Änderung der Arbeitsbedingungen
  • Wettbewerbsverbot
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitnehmerschutz
  • Betriebsübergang
  • betriebliche Übung
  • Urlaubsanspruch
  • Urlaubsabgeltung
  • Weiterbeschäftigung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Schutz vor Diskriminierung 

 

Bei einkommensschwachen Verhältnissen kommt die Inanspruchnahme der staatlichen Prozesskostenhilfe zur Durchführung von Gerichtsverfahren sowie der Beratungshilfe für die Beratung und Durchsetzung der Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht. Bei Bedarf überprüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen und stellen gegebenenfalls den erforderlichen Antrag.