Erbrecht

Kaum ein Anlass bietet so viel Konfliktpotenzial wie ein Erbfall, sei es unter Miterben einer Erbengemeinschaft oder möglichen Pflichtteilsberechtigten.

 

Ein Streit unter den Hinterbliebenen wird am besten durch vorsorgende Regelungen im Vorfeld verhindert. Wir unterstützen Sie fachmännisch, eine interessengerechte Regelung zu erarbeiten und Ihre Vorstellungen – im Rahmen des Zulässigen – umzusetzen. In Betracht kommen dabei letztwillige Verfügungen sowohl in Form von Einzeltestamenten und Ehegattentestamenten als auch Erbverträgen und eine Vielzahl inhaltlicher Regelungsalternativen. Selbstverständlich können Sie ein Testament auch eigenhändig errichten. Sie sollten dennoch die Wirksamkeit und Klarheit Ihrer getroffenen Regelungen von einem Juristen überprüfen lassen, um sicher zu stellen, dass Ihr Wunsch auch tatsächlich Geltung erlangt. Im Falle eines Unternehmens ist auch rechtzeitig an die Regelung der Unternehmensnachfolge zu denken.

 

Sofern Sie selbst erbrechtliche Ansprüche haben, beraten wir sie hinsichtlich der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft und kümmern uns um die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der sich daraus ergebenden Ansprüche.

 

Wir beraten und vertreten Sie überwiegend in folgenden erbrechtlichen Angelegenheiten:

 

  • letztwillige Verfügungen
  • gesetzliche Erbfolge
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbverzicht
  • Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzungen
  • Erbschaftsanfechtung
  • Erbunwürdigkeit
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbscheinsverfahren