Egal ob Sie Geschädigter oder Verursacher eines Verkehrsunfalls sind, ergibt sich im Anschluss eines Unfallgeschehens häufig eine Vielzahl von umfangreichen Problemen mit der Gegenseite und deren Versicherung. Dank jahrzehntelanger Erfahrung sind Sie bei uns in besten Händen: Wir wickeln alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten für Sie vollumfänglich und schnellst möglich ab und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
Nur mit anwaltlicher Unterstützung sind Sie in der Lage, alle Schadensposten geltend zu machen und verzichten nicht unwissentlich auf einem Laien eher unbekannte Schadenspositionen wie beispielsweise Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden oder Unterhaltsschaden.
Aber auch mit der eigenen Versicherung kommt es nicht selten zu Uneinigkeiten hinsichtlich der Schadensregulierung. Wir beraten Sie, welcher Schaden von einer Versicherung übernommen werden muss und übernehmen die außergerichtliche und notfalls gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Zum Verkehrsrecht gehört neben der Schadensregulierung auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung oder Parkverstoß? Nahezu jeder Verkehrsteilnehmer kommt mindestens einmal im Leben – oder sogar mehrmals jährlich – mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren in Berührung. Dabei wissen viele nicht, dass Bußgeldbescheide in der Praxis häufig fehlerhaft sind und gegen sie vorgegangen werden kann. Wir überprüfen dies für Sie und wissen, wie man Strafen oder zumindest Punkte in Flensburg vermeidet.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit auch im Falle eines Strafverfahrens als Verteidiger zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung